AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der goPayroll GmbH
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
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Die goPayroll GmbH (nachfolgend „goPayroll“) erbringt insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen (nachfolgend „Kunden“).
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen goPayroll und ihren Kunden, die die Leistungen von goPayroll als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB in Anspruch nehmen.
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Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich durch goPayroll zugestimmt wurde.
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Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners nicht auf Dritte übertragen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
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goPayroll bietet Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung an.
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus einem individuellen Angebot von goPayroll. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot annimmt (nachfolgend „Einzelauftrag“).
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Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist ausschließlich der jeweilige Einzelauftrag in Verbindung mit diesen AGB.
§ 3 Leistungserbringung
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goPayroll erbringt die im Einzelauftrag vereinbarten Leistungen der Lohn- und Gehaltsabrechnung („Abrechnung“) im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Die Anzahl der Mitarbeitenden, für die goPayroll Leistungen erbringt, kann monatlich angepasst werden. Abgerechnet wird jedoch stets mindestens ein (1) Mitarbeitender pro Monat während der vereinbarten Vertragslaufzeit.Pro Monat ist eine (1) Probeabrechnung im vereinbarten Preis enthalten. Jede weitere Probeabrechnung wird mit 30 € netto berechnet.
Nicht Bestandteil der Leistungen von goPayroll sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
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Rechts- oder Steuerberatungsleistungen
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Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Baulohn
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Führung von Personalakten des Kunden
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Eine Begleitung von Betriebsprüfungen ist nicht im vereinbarten Entgelt enthalten und bedarf einer gesonderten Beauftragung.
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Der Kunde kann zwischen einer Abrechnung im laufenden Monat oder im Folgemonat wählen:
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Laufender Monat: Übermittlung aller abrechnungsrelevanten Daten spätestens bis zum 15. Kalendertag des Monats
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Folgemonat: Übermittlung aller abrechnungsrelevanten Daten spätestens bis zum 2. Werktag des Folgemonats
Die Abrechnungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellt, sofern die erforderlichen Informationen vollständig und fristgerecht vorliegen.
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Soweit Sofortmeldungen vereinbart sind, müssen alle erforderlichen Informationen spätestens drei (3) Werktage vor dem Meldetermin übermittelt werden. Andernfalls ist der Kunde selbst für die Meldung verantwortlich.
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goPayroll ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zunächst Abschlagsabrechnungen zu erstellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
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bei kurzfristigen gesetzlichen Änderungen oder
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bei schuldlosen Personalengpässen (z. B. Krankheit).
Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Die vollständige Abrechnung erfolgt spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen.
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Zusatzleistungen, die nicht vom Einzelauftrag erfasst sind, werden nur nach gesonderter Beauftragung und gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von goPayroll abgerechnet.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
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Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Zusatzleistungen gemäß § 3 Abs. 6 werden nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 70 € netto je angefangene halbe Stunde abgerechnet.
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Im Angebot vereinbarte Ziel-Mitarbeitendenzahlen bilden die Grundlage der Abrechnung. Die Mindestlizenzgebühr beträgt 50 % der vereinbarten Ziel-Mitarbeitendenzahl pro Abrechnungszeitraum.
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Monatliche Pauschalen werden wie vereinbart in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
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Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
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Die Vergütung für Mitarbeitende fällt auch dann an, wenn diese im Abrechnungsmonat kein Entgelt beziehen (z. B. Elternzeit, Krankheit außerhalb der Entgeltfortzahlung), sofern nicht anders vereinbart.
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Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur gemäß § 320 BGB oder aus demselben Vertragsverhältnis zu.
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Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde unterstützt goPayroll angemessen bei der Leistungserbringung.
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Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Abrechnung erforderlichen Informationen fristgerecht, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
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Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund verspäteter oder fehlerhafter Datenübermittlung gehen zu Lasten des Kunden und können gesondert berechnet werden.
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Sofern nicht anders vereinbart, ist die von goPayroll bereitgestellte technische Infrastruktur zu nutzen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
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Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
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goPayroll haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, Organen, Erfüllungsgehilfen und Auftragsverarbeitern von goPayroll.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
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Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelauftrag.
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Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens drei Monatsrechnungen oder einem Betrag von drei monatlichen Pauschalen in Verzug ist.
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Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
§ 8 Abwerbeverbot
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Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie zwei (2) Jahre danach keine Mitarbeitenden des jeweils anderen Vertragspartners abzuwerben.
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Das Abwerbeverbot gilt auch für verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.
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Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe von bis zu einem Jahresbruttogehalt des abgeworbenen Mitarbeitenden fällig. Die Angemessenheit ist gerichtlich überprüfbar.
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Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Datenschutz und Datensicherheit
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goPayroll beachtet alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
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Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags verarbeitet.
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goPayroll ist berechtigt, Auftragsverarbeiter einzusetzen.
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Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der goPayroll GmbH.
§ 10 Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von goPayroll.
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Erfüllungsort ist der Sitz von goPayroll.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Nebenabreden bestehen nicht.
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Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
